Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Listenhunde
Tätigkeitsbereich
• Gutachten zur Hundehaltung
Für Gerichte, Städte und Gemeinden gemäß Art. 18, Art. 37 LStVG sowie § 143 StGB.
• Wertgutachten zur Wertermittlung eines Hundes
Für Versicherungsgesellschaften zur objektiven Bestimmung des Tierwerts.
• Rassegutachten (phänotypische Rassebestimmung)
Beurteilung des äußeren Erscheinungsbildes zur Feststellung der Hunderasse.
• Privatgutachten für Gerichte und Versicherungen
Für Hunde sämtlicher Rassen – zur rechtlichen oder versicherungstechnischen Vorlage.
• Verhaltensgutachten (Wesenstest) gemäß Art. 37 LStVG (Bayern)
Zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern – insbesondere für die Haltergenehmigung oder ein Negativzeugnis für sogenannte Listenhunde der Kategorie 1 und 2.
• Wesensanalysen mit individuellen Ausbildungsempfehlungen
Für Hunde aller Rassen – zur Einschätzung des Charakters und Verhaltens mit praktischen Hinweisen für die Hundeerziehung.
Listenhunde - Rassen
In Bayern wurden bereits im Jahr 1992 Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen. Listenhunde werden nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren in drei Kategorien eingeteilt.