Sachverständiger im Hundewesen 

Wolfgang Seitle ist ist gemäß Art. 1 und 3 des Gesetzes
über öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige
vom 11.10.1950 (BayRS 702-1-W)
als Sachverständiger
für das Fachgebiet
Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit
gegenüber Menschen und Tieren
sowie
Zucht, Aufzucht, Erziehung, Ausbildung, Haltung und sonstigen Umgang von
Blindenführhunden und zur Frage der Geeignetheit sehbehinderter und blinder
Menschen als Führhundhalter
öffentlich bestellt und beeidigt worden.

Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Listenhunde

Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Blindenführhundewesen