Öffentlich bestellter und beeidigter
Sachverständiger für das Blindenführhundwesen
Tätigkeitsbereich:
• Auswahl und Eignungsprüfung von Hunden für die Ausbildung zum Blindenführhund
• Bewertung der Qualität der Ausbildung von Blindenführhunden
• Beurteilung von Führgespannen (Mensch-Hund-Team) hinsichtlich ihrer praktischen Eignung im Alltag
• Beratend tätig bei Fragestellungen rund um Einsatz, Haltung oder Verhalten von Blindenführhunden
• Erstellung von Gutachten beauftragt – z. B. im Rahmen von Streitfällen, zur Klärung von Eignungsfragen oder zur behördlichen Entscheidungshilfe
Die Einschätzungen sind insbesondere für Leistungsträger (Krankenkassen), Behörden, Gerichte und Blindenführhundhalter von zentraler Bedeutung.