Öffentlich bestellter und beeidigter 
Sachverständiger für das Blindenführhundwesen 


Tätigkeitsbereich:

Auswahl und Eignungsprüfung von Hunden für die Ausbildung zum Blindenführhund
Bewertung der Qualität der Ausbildung von Blindenführhunden
Beurteilung von Führgespannen (Mensch-Hund-Team) hinsichtlich ihrer praktischen Eignung im Alltag
Beratend tätig bei Fragestellungen rund um Einsatz, Haltung oder Verhalten von Blindenführhunden
Erstellung von Gutachten beauftragt – z. B. im Rahmen von Streitfällen, zur Klärung von Eignungsfragen oder zur behördlichen Entscheidungshilfe

Die Einschätzungen sind insbesondere für Leistungsträger (Krankenkassen), Behörden, Gerichte und Blindenführhundhalter von zentraler Bedeutung.